StartGruppenvereinbarung SPD - Bündnis 90/Die Grünen

Gruppenvereinbarung SPD - Bündnis 90/Die Grünen

                                                                                   
Mit Energie für eine zukunftsfähige Hansestadt

Gruppenvereinbarung SPD und Bündnis 90/Die Grünen
in der Hansestadt Lüneburg, Wahlperiode 2011 bis 2016

Präambel
Die Stadt Lüneburg zählt zu den wenigen Zuzugsregionen in Deutschland. Die hohe Wohn- und Lebensqualität in der Hansestadt Lüneburg und der Region zieht zahlreiche Neubürgerinnen und Neubürger an. Das Spektrum der zuziehenden Menschen reicht von jungen Familien bis Senioren. Ein großes Angebot an Bildungseinrichtungen, ein breites Spektrum an sozialen Einrichtungen, eine vielfältige Kulturlandschaft, die verkehrliche Anbindung und ein attraktiver Wirtschaftsstandort mit guten Arbeitsplätzen sind nur einige Gründe dafür. Die Qualitäten des Oberzentrums Lüneburg sind unbedingt erhaltenswert und für eine wachsende Region ausbaufähig.
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen schließen sich zu einer Gruppe zusammen, um die Entwicklung der Hansestadt für die nächsten fünf Jahre zu gestalten. Die Gruppenpartner richten ihre Politik an den Grundsätzen der Nachhaltigkeit aus. Nur eine Politik, die ökologische, soziale und wirtschaftliche Belange gleichwertig berücksichtigt, ist Basis für eine gute Zukunft unserer Hansestadt Lüneburg.
Die Zusammenarbeit basiert auf einem vertrauensvollen und verlässlichen Miteinander. Grundlage sind die Wahlprogramme von SPD und Bündnis90/Die Grünen. Auf der Basis der nachfolgenden Vereinbarung, in der die Arbeitsschwerpunkte festgeschrieben sind, wollen wir gemeinsam Politik gestalten.

I. Ziele der Zusammenarbeit

1. Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schließen sich für die Dauer der Wahlperiode 2011 – 2016 zu einer Gruppe im Rat der Hansestadt Lüneburg zusammen.
2. Es wird ein Gruppenausschuss gebildet, der die gemeinsame Arbeit beider Fraktionen mit bindender Wirkung koordiniert. Entscheidungen des Gruppenausschusses sind von beiden Fraktionen als richtungsweisend für das Abstimmungsverhalten im Rat, in Ausschüssen und in Aufsichtsräten zu betrachten. Der Ausschuss besteht aus je 3 Mitgliedern der Fraktionen und dem Oberbürgermeister. Im Ausschuss muss über alle gemeinsam abzustimmenden Fragen Konsens hergestellt werden.
3. Anträge und Resolutionen für den Rat und die Ausschüsse werden gemeinsam eingebracht und in der Öffentlichkeit dargestellt.
4. Die Fraktionen wollen sich eigenständig darstellen. Dazu können auch Anfragen der Fraktionen in den Rat und Ausschüssen eingebracht werden. Die Fraktionen informieren sich vor Abgabe gegenseitig über die Anfragen.
5. Es sollen gemeinsame Fraktionssitzungen (mindestens einmal vierteljährlich) durchgeführt werden.

6. Generell sind die Inhalte vor Ausschusssitzungen zwischen den Fraktionen gründlich abzustimmen.
7. Auch in Wahlkampfzeiten muss die erfolgreiche Arbeit der Gruppe gewährleistet bleiben. 
8. Gruppensprecher ist Heiko Dörbaum, stellvertretender Gruppensprecher ist Andreas Meihsies.  Die Gruppensprecher vertreten die Arbeit der Gruppe in der Öffentlichkeit gemeinsam.

II. Bürgerpartizipation

1. Wir stimmen überein, dass sich Partizipation nicht nur auf die Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger an Wahlen beschränkt. Wir wollen eine Teilhabe, die auf den gesamten politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess ausgeweitet ist. Sie  ist für uns die wichtigste Rückkoppelung mit der Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger.
2. Wir werden in Lüneburg bei wichtigen Fragen Bürgerforen einrichten. Und wir werden auch das Internet als Diskussionsplattform mit der Bürgerschaft zur Entscheidungsfindung nutzen.
3. Teilhabe setzt auch freie und frühzeitig verfügbare Informationen zu Entscheidungsprozessen voraus. Alle Einladungen, Ankündigungen und andere Veröffentlichungen sollen dazu so früh wie möglich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
4. Zusätzlich zu Amtsblatt, Zeitung oder Aushang sollten Informationen auch in digitaler Form verbreitet werden, um mehr Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu verschaffen. Die Internetpräsenz der Hansestadt Lüneburg ist im Sinne der Barrierefreiheit zu gestalten.
5. Das Konzept der Arbeitsgruppe zur Jugendpartizipation in den Stadtteilen begrüßen beide Gruppenpartner. Es soll als Modellprojekt in drei Stadtteilen (Kreideberg, ELM, Kaltenmoor) umgesetzt werden und nach einem Jahr evaluiert werden;  dazu soll ggf. ein Fachreferent aus Nordhorn hinzugezogen werden.

III. Finanzen

1. Wir werden in den nächsten Jahren die Konsolidierung des städtischen Haushalts mit Augenmaß fortsetzen. Die Hansestadt Lüneburg muss deshalb, wie andere Kommunen auch, ihre Ausgaben kritisch auf den Prüfstand stellen, zugleich aber auch in ihre Zukunft investieren. Wir streben an, die Verschuldung zu senken, jedoch ohne gewachsene Strukturen zu zerstören. Damit werden wir den Erwartungen der heute in Lüneburg lebenden Bürgerinnen und Bürger gerecht und nehmen gleichzeitig Rücksicht auf die Interessen zukünftiger Generationen.
2. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung werden wir neben der Notwendigkeit der sparsamen Haushaltsführung auch die Einnahmebasis erhöhen. Die Gruppenpartner sind sich einig, die Hebesätze der Gewerbesteuer 2012 auf 390 Punkte und der Grundsteuer 2012 auf 410 Punkte anzuheben. Die Vergnügungssteuer wird um 15 Prozent und die Hundesteuer um einen noch festzulegenden Prozentsatz angehoben. Bei der Gewerbesteuer soll für die Dauer der Wahlperiode keine weitere Anhebung stattfinden. Sobald es rechtlich möglich ist, soll die sogenannte  „Bettensteuer“ nach dem Osnabrücker Modell eingeführt werden.
3. Die Hansestadt Lüneburg hat einen Antrag auf Entschuldungshilfe nach dem Zukunftsvertrag beim Land Niedersachsen gestellt. Bei den Verhandlungen ist darauf zu achten, dass die sogenannten freiwilligen Leistungen nicht so stark eingeschränkt werden, dass Strukturen zerstört werden, und dass weiterhin die Handlungsfähigkeit und die Entwicklung der Hansestadt erhalten bleiben.

4. Die Zusammenarbeit mit dem Landkreis und den Kommunen des Landkreises kann zu Wirtschaftlichkeitseffekten innerhalb der Haushalte führen. Sie soll deshalb weiter fortgesetzt und vertieft werden.

IV. Stadtentwicklung

Leitbild für die Stadtentwicklung ist die „Nachhaltige Stadt“, deren Umsetzung in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten zu konkretisieren ist. In den Planungs- und Koordinierungsprozessen werden die wichtigen Belange der Bürgerinnen und Bürger von Anfang an berücksichtigt. Insgesamt ist für uns die nachhaltige Stadtentwicklung eine Querschnittsaufgabe und ein langfristiger Prozess, um dauerhaft die Lebensgrundlagen der heutigen Generation zu sichern und sie für künftige Generationen zu erhalten.

Zur Umsetzung dieses Leitgedankens wird folgendes vereinbart:

1. Es soll ein integriertes Stadtentwicklungskonzept für die nächsten zwei Jahrzehnte erarbeitet werden. Das Konzept muss die wesentlichen Zielsetzungen und Leitlinien enthalten und ist Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung, die ausdrücklich die Vernetzung ökologischer, sozialer und ökonomischer Ansprüche vorsieht.
2. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Flächennutzungsplan im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) im Hinblick auf Nachhaltigkeitskriterien überarbeitet wird. 
3. Der Landschaftsplan ist fortzuschreiben. Für die Fortschreibung sind Workshops mit Bürgerbeteiligung durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Arbeit sollen in einem Aktionsplan mit einem Empfehlungssteil münden.
4. Die Erweiterung der Landschaftsschutz-Flächen ist zu prüfen.
5. Die Frischluftschneise im westlichen Stadtgebiet (Weiße Berge) wird weiter gesichert.
6. Ein Aktionsplan „Nachpflanzung“ soll entwickelt werden. 
7. Die Kleingartenflächen sind zu erhalten.
8. Im Rahmen eines Nahtourismuskonzepts ist zu untersuchen, ob der Bau von Aussichtstürmen rund um Lüneburg (8-10m) förderfähig ist. Die Aussichtspunkte sollen per Fahrrad oder zu Fuß erreichbar sein. Für diese Idee soll ein Untersuchungsauftrag an die Marketing GmbH ergehen.
9. Für den Wohnbaubedarf stehen nach gegenwärtiger Einschätzung ausreichend Angebotsflächen für die nächsten fünf Jahre im Bereich Hanse-Viertel, Speicher-Viertel, Rosenkamp und Pilgerpfad zur Verfügung. 
10. Die Entwicklung der Flächen für Wohnungsbau und Gewerbe, wie Bilmer Berg II, Pulverweg, Westlich Schwalbenberg, Postgelände, Werum-Gelände und Hanse-Viertel (östliche Flächen) wird fortgesetzt. 
11. Weitere Flächen werden einvernehmlich erst entwickelt, wenn neuer Bedarf erkennbar wird. Für die Entwicklung solcher Flächen gilt der Grundsatz: Innen- vor Außenentwicklung und Nachverdichtung vor Neuentwicklung.
12. Bei der Bauleitplanung sind Möglichkeiten alternativer Siedlungs- und Wohnformen  zu berücksichtigen, unter anderem Mehrgenerationenhäuser, autofreies Wohnen, Quartiersparken, Null-Energie-Häuser.
13. Eine Baulandentwicklung im Bereich zwischen Erbstorfer Landstraße und Milchbergweg wird nicht weiter verfolgt.
14. Der Bau der sogenannten Elba-Spange erfolgt nicht.
15. Im Tiergarten soll eine neue Brücke für Fußgänger und Radfahrer gebaut werden.
16. Die wertvolle Gebäudesubstanz unserer historischen Stadt ist zu schützen.
17. Im Ausschuss für Bauen- und Stadtentwicklung ist das Thema Stadtbildpflege mit hoher Priorität zu beraten. Für die Fachberatung ist interner und externer Sachverstand einzuholen.
18. Die zugesagten Fördermittel sind zu nutzen, um das Sanierungskonzept „Wasserviertel“ rund um die Nicolai-Kirche und den Stintmarkt umzusetzen – auch um die Attraktivität rund um den alten Hafen zu erhöhen.
19. Im Stadtteil Kaltenmoor wird das Projekt „Soziale Stadt“ fortgeführt.
20. Energetische Maßnahmen in denkmalgeschützten Gebäuden sind besonders zu fördern. Der eingerichtete Förderfonds soll mittelfristig erhöht werden.
21. Kinder- und Familienfreundlichkeit sind als wesentliche Standortfaktoren zu verstehen und bei allen neuen Projekten in die Planung einzubeziehen.
22. In der Innenstadt sollen weitere Straßen, wie die Bäckerstraße und die Bardowicker Straße umgestaltet werden.
23. Ziel in der Stadtentwicklung muss eine barrierefreie Stadt sein. Unabhängig von ihren Behinderungen sollen alle Menschen uneingeschränkten Zugang zu Einrichtungen und Gebäuden, Straßen und öffentlichen Verkehrsmitteln haben.
24. Die Stadtteiltreffs sollen ausgebaut und Angebote für alle Altersgruppen bereithalten.
25. Die Spielplätze sind in einem Stufenplan zu modernisieren.
26. Das Projekt „Spielen in der Stadt“ ist weiter auszubauen, z.B. ein bespielbarer Brunnen.

 

V. Wirtschaft

Eine tragfähige Grundlage für den Wohlstand heutiger und künftiger Generationen kann nur über das Prinzip nachhaltigen Wirtschaftens erreicht werden. Hierzu gehört der schonende Umgang mit der Umwelt ebenso wie die Chancen- und Verteilungsgerechtigkeit. Dieser Leitgedanke der ökonomischen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit ist für die Gruppenpartner verpflichtend.
1. Wir wollen deshalb die Arbeitsförderung, Wirtschafts- und Strukturpolitik auf nachhaltige Ziele und regionale Entwicklung ausrichten. Dafür müssen die Mittel gezielt regional gebündelt und die regionalen Institutionen und politischen Zuständigkeiten stärker verknüpft werden.
2. In diesem Sinne werden wir den Wirtschaftsstandort Lüneburg stärken. Um Gewerbeansiedlungen zu fördern, soll ein Flächenkataster, aus denen auch Freiflächen und Optionsflächen hervorgehen erarbeitet werden.
3. Die Wirtschaftsfördergesellschaft (WLG) soll ihre Arbeit intensivieren. Als Voraussetzung dazu soll der Geschäftsführer dort wieder mit einer ganzen Stelle angesiedelt werden. Davon unabhängig wird sich Lüneburg weiterhin in der Süderelbe AG engagieren. Die Hansestadt Lüneburg strebt ein stärkeres Gewicht in der Metropolregion Hamburg an.
4. Als grundlegende Erfolgsfaktoren für nachhaltiges Wachstum werden wir dafür sorgen, dass die Qualität schneller Datennetze, effizientes Wissensmanagement und gute Netzwerkstrukturen für die Unternehmen ständig weiterentwickelt werden.
5. Die Gruppenpartner sind sich einig, für den Hafenausbau die „kleine Variante“ zu wählen.  Die Hafen GmbH wird als Gesellschaft finanziell durch kapitalkräftige Gesellschaften gestärkt. Dem Landkreis Lüneburg wird eine Beteiligung von 25 % angeboten.  In diesem Zusammenhang sollen auch die Eisenbahngleise (Teilbetriebe Industriegleis, Hafenbahn und OHE bis Lüneburg-Süd, Hützel) in der Hafen GmbH zusammengefasst werden. 
6. Die Vertiefung und der Ausbau der Mittel-Elbe werden abgelehnt. Dafür ist der Ausbau des Elbeseitenkanals mit einem leistungsfähigen Schiffshebewerk Scharnebeck dringend zu realisieren. Wir sehen die Potenziale der Mittel-Elbe weniger im Güterverkehr, sondern mehr im naturverträglichen Tourismus.
7. Das Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzept 2011, vorgelegt von Dr. Lademann und Partner, sehen wir als Basis für die weitere Stadtentwicklung und für Bauvorhaben. Sollten in Niedersachsen die rechtlichen Grundlagen für sogenannte BID (Business Improvement District) vorliegen, werden wir den Einsatz dieses Instruments für die Hansestadt prüfen.

VI.  Gesundheit


1. Gesundheit gehört zu einem menschenwürdigen Leben und darf allein deshalb nicht vorwiegend den Marktkräften überlassen werden. Die Unternehmen der Gesundheitsholding und damit die Arbeitsplätze bleiben dauerhaft in kommunaler Hand.
2. Eine gute gesundheitliche Versorgung der Menschen gehört zu den wesentlichen Bereichen der Daseinsvorsorge einer Kommune. Zusammen mit den Ärzten und Ärztinnen, den Unternehmen der Gesundheitsholding, den Pflegeheimen und den Krankenkassen werden wir die Hansestadt zu einem Gesundheitszentrum für die ganze Region ausbauen. Dazu wird das Städtische Klinikum schrittweise nach der Leitlinie der WHO in ein „Gesundheitsförderndes Krankenhaus“ umgestaltet. In diesem Zusammenhang ist ein Beitritt zum „Deutschen Netz Gesundheitsfördernder Krankenhäuser gem. e.V. zu prüfen.
3. Die Unternehmen der Gesundheitsholding sehen sich dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet. Die Verpflegung ist deshalb auf Ökoprodukte aus der Region und sogenannte Fair-Trade-Produkte weitestgehend umzustellen.
4. Das Klinikum werden wir weiter bedarfsgerecht ausbauen, die Verzahnung zwischen stationärer und ambulanter Versorgung in der Region stärken. Darüber hinaus werden wir die ärztliche Versorgung mit praktischen Ärzten und Fachärzten sicherstellen.

VII. Soziales

1. Die Hansestadt Lüneburg hat als Kommune die Daseinsvorsorge für ihre Bürgerinnen und Bürger zu gestalten. Die Gruppe steht für eine transparente und bürgernahe soziale Kommunalpolitik.
2. Die sozialen Leistungen der Stadt sollen auch in Anbetracht der knappen Haushaltsmittel nicht eingeschränkt werden.
3. Die Zusammenarbeit mit den Sozial- und Wohlfahrtsverbänden hat für die Umsetzung der sozialpolitischen Zielsetzungen hohe Priorität. 
4. Die Stadtteilrunden sollen als Forum für die Umsetzung politischer Schwerpunkte unter stärkerer Bürgerbeteiligung genutzt werden.
5. Es soll die Umsetzung eines Projektes „Generationsübergreifendes Quartier“ nach dem „Bielefelder Modell“ im Wohngebiet Kreideberg geprüft werden. Für die Umsetzung wird das Einbringen des Projektes in die Stadtteilrunde vorgeschlagen. Für die Gruppe übernehmen E. Bögershausen und E, Kolle federführend die Vermittlung des Projektes im Stadtteilforum.
6. Mit der Einführung einer „Hanse-Card“ sollen alle Angebote zur finanziellen Unterstützung einkommensschwacher Menschen gebündelt werden. Die Einführung kann in zwei Stufen erfolgen:
a. In der 1. Stufe sollen Angebote aus dem Betreuungspaket enthalten sein und Ermäßigungen für Sportvereinsbeiträge, Eintrittsgelder für Einrichtungen wie Theater, Freibad, Salü und Musikschule sowie Angebote aus dem Seniorenpass  abgerufen werden können.   
b. In der 2. Stufe ist der Erwerb der Card gegen ein Entgelt für alle Bürger und Bürgerinnen möglich.
7. Der Zugang für Bürgerinnen und Bürger zum Ratsinformationssystem soll verbessert werden.
8. Die Möglichkeiten des Internets sind als Instrument des Bürgerdialogs zu nutzen.
9. Für die Haushaltsplanung sind Beteiligungsforen, orientiert am Beispiel der BürgerInnenhaushalte, zu entwickeln.
10. Zur Mietkostenentwicklung in Lüneburg sind die Vergleichsmieten einmal jährlich im Sozialausschuss darzustellen
11. Auf den Landkreis ist dahingehend einzuwirken, dass das Angebot „Schuldnerberatung“ verbessert wird.
12. Es soll “bezahlbarer“ Wohnraum unter Einbeziehung der Möglichkeiten der Lüwo Bau GmbH geschaffen werden.
13. Für die Verwaltung wird eine Zertifizierung der Familienfreundlichkeit angestrebt.

VIII. Bildung     

Allen Kindern und Jugendlichen optimale Bildungswege zu eröffnen, ist eines der wichtigsten Ziele unserer Politik, denn Bildung ist ein Menschenrecht. Jeder muss die Chance haben, unabhängig von Elternhaus und Geldbeutel, eine bestmögliche Bildung zu erlangen. Zu einem sozial gerechten, leistungsstarken und durchlässigen Bildungssystem gehören Kindertagesstätten, Allgemeinbildende und Berufsbildende Schulen, die Universität und die Volkshochschule, aber auch kulturelle Einrichtungen, wie Musikschule und Museen. Wir stehen vor der großen Herausforderung, trotz geringer finanzieller Mittel, dieses umfassende und qualitativ hochwertige Bildungsangebot für alle bereit zu stellen.
Insbesondere gilt Folgendes:
1. Das Angebot von Krippen- und Kitaplätzen wird weiterhin systematisch ausgebaut, um eine bedarfsgerechte Betreuung zu gewährleisten.
2. Die Gebührenfreiheit für Krippen- und Kitaplätze ist unser Ziel, auch wenn die Umsetzung schwierig und vor allen Dingen abhängig von der Finanzlage ist.
3. Bei den Kitas liegen wir bei den Gruppenstärken unter den gesetzlichen Vorgaben und haben eine hohe Qualität der Fachkräfte (2 pro Gruppe).
Für deren Weiterbildung im Rahmen des Fidelio-Programms sind ca. 150.000 Euro vorgesehen. Vorrang haben der bedarfsgerechte Ausbau von 2/3-  und Ganztagsplätzen sowie flexiblere Öffnungszeiten. Ziel ist auch, mehr männliche Fachkräfte einzusetzen.
4. Das Projekt „Frühkindliche Hilfen“ werden wir fortsetzen.
5. In dem Konzept der MehrWert-Kita sehen wir gute Ansätze; der Bedarf an (zusätzlichen) Kita-Plätzen muss jedoch jährlich geprüft werden. Ein eventueller Standort sollte nicht im Außenbereich liegen.
6. Alle Grundschulen sollen zu Ganztagsschulen mit verbindlichem Angebot umgestaltet werden.
7. Die Integrierte Gesamtschule (IGS) in Kaltenmoor ist erfolgreich gestartet und mit Anmeldezahlen überzeichnet. Eine zusätzliche IGS in Embsen ist bei der Landeschulbehörde beantragt und soll planmäßig zum Schuljahr 2012/2013 starten. Bei Bedarf, der einen entsprechenden Elternwillen voraussetzt, werden wir weitere Gesamtschulen einrichten. Dazu wird der Bedarf jährlich ermittelt.
8. An der IGS Lüneburg wird ein gymnasiales Angebot, an der/den Oberschule/n in Lüneburg wird kein gymnasiales Angebot eingerichtet, um die IGS zu stärken. 
9. Die „Inklusion“ werden wir fördern, allerdings fehlt bisher noch die gesetzliche Grundlage. Die Umsetzbarkeit einzelner Maßnahmen werden wir prüfen, wenn das Gesetz vorliegt. Voraussetzung ist, dass das Konnexitätsprinzip zur Anwendung kommt, also das Land die Kosten übernimmt.
10. Wir wollen Nachhaltigkeitsprojekte an den Schulen fördern.
11. Die VHS soll räumlich dauerhaft gut aufgestellt sein. Für den in 2014 auslaufenden Mietvertrag (mit angemessener Miete)  sollen ab 2012/2013 neue Verhandlungen mit dem Vermieter geführt werden mit dem Ziel, den Mietvertrag um weitere 10 Jahre zu verlängern. Sofern ein Mietvertrag mit einer günstigen Miete nicht möglich ist, wird die Option einer baulichen Maßnahme geprüft.

Zusammenarbeit mit der Universität        

12. Die Zusammenarbeit mit der Leuphana Universität und aller ihrer Gremien soll verstärkt und dabei auf  folgendes hingewirkt werden:
a. Anstieg der Studierendenzahlen verbunden mit hoher Qualität in der Ausbildung und Anpassung der finanziellen Ausstattung an den niedersächsischen Durchschnitt / landesweiten Schlüssel.
b. Aktualisierung der Rahmenvereinbarung.
c. Prüfung der Einrichtung eines Beirates, in dem vertreten sein sollen: Vertreter der Universitätsleitung, Vertreter des Senats aus verschiedenen Statusgruppen, Vertreter des AStA sowie der Oberbürgermeister, Fraktionsvorsitzende und eventuell auch Vertreter der Universitätsgesellschaft. Über einen gemeinsamen Antrag soll der Oberbürgermeister beauftragt werden, entsprechend zu verhandeln.
d. 5 Mio. ist  Obergrenze für den Finanzanteil Stadt am Zentralgebäude, die Nutzungsvereinbarung muss aktualisiert werden, die vereinbarte Anzahl von 30 Veranstaltungen stellt lediglich eine Untergrenze dar.

IX. Energie

Strom aus Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Erdwärme enthält ein Potential für nachhaltiges Wachstum und Wohlstand wie keine andere Technologie. Diese Energieversorgung ist dezentral, autonom und deshalb auch demokratisch. Deshalb wollen wir den Energiebedarf senken, die Energieeffizienzpotentiale maximal nutzen und Erneuerbare Energien schneller ausbauen. Wir wollen den CO2-Ausstoß in Lüneburg bis 2020 um mindestens 40% im Vergleich zu 1990 zu senken, und wir wollen, dass Lüneburg bis zum Jahr 2020 zur „100-Prozent-Erneuerbare-Energie-Region“ wird. Diese Energiewende wird aber nur dann erfolgreich sein, wenn sie von vielen Bürgern und Bürgerinnen mitgetragen wird: in den privaten Haushalten, Betrieben, Verwaltungen, Schulen und Vereinen.

1. Regionale Energiegewinnung bietet große Chancen, Arbeitsplätze zu schaffen und regionale Wertschöpfung zu betreiben. Wir wollen in Zusammenarbeit mit dem Landkreis unsere Potenziale zur Gewinnung regenerativer Energien optimal nutzen: Energiegewinnung aus Windkraft, Solartechnologie, Wasserkraft, Biomasse und Erdwärme sollen im Rahmen der ökologischen und menschlichen Verträglichkeit vorangetrieben werden. Für uns misst sich dieser neue Fortschritt in erster Linie daran, ob es gelingt, die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger auf nachhaltiger Basis zu verbessern. Also ökologisch vernünftig, sozial gerecht und wirtschaftlich erfolgreich.
2. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Betriebe in der Region sollen optimal an der Wertschöpfung regenerativer Energien beteiligt werden. Wir unterstützen BürgerInnenwindparks und BürgerInnensolaranlagen - auch auf den Dächern der Innenstadt im nicht historischen Bereich - und Eigentümerinnen und Eigentümer mit entsprechenden Programmen bei der energetischen Sanierung ihrer Wohnungen und Häuser. Außerdem fördern wir alle Maßnahmen, die dem Aufbau einer dezentralen Energieversorgung (z.B. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen) dienen.
3. Die Ziele können nur gemeinsam mit dem Landkreis erreicht werden. Vom Landkreis ist deshalb schnellstens ein „Klima-/Energiegipfel“ einzuberufen, an dem die Gemeinden und Samtgemeinden teilnehmen. Es soll ein gemeinsamer Ausschuss Stadt und Landkreis eingerichtet werden. Diesem Ausschuss sollen Mitglieder der Verwaltung, der Politik und privater Organisationen aus dem Energiebereich als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger angehören. Der Ausschuss soll die Weichen zur Durchsetzung der Energiewende stellen. In diesem Zusammenhang erstellen die Hansestadt Lüneburg und der Landkreis einen Masterplan mit Bestandsaufnahmen, Flächenkatastern, Unterzielen und Maßnahmen zur Erreichung der genannten Ziele. Die gemeinsame Klimaschutzleitstelle von Stadt und Landkreis soll gestärkt werden, um innovative Projekte auf den Weg zu bringen.
Die Energieberatung durch die Verbraucherschutzzentrale  werden wir weiterhin finanziell unterstützen. Die Klimawerker und andere heimische Handwerksbetriebe werden wir fördern und die Kampagne Solar Lokal fortsetzen und intensivieren.
Zur Senkung des Energiebedarfs wollen wir insbesondere:
4. Die Vorbildwirkung der Hansestadt implementieren, d.h. die konsequente Energetische Sanierung der Gebäude der  Hansestadt, insbesondere in Schulen, KITAs, Verwaltungsgebäuden, Stadtteilhäusern und Schwimmbädern durchführen.  In Lüneburg sind dabei die Ansprüche des Denkmalschutzes zu beachten.
5. Die Energetische Sanierung des Wohnungsbestands der LüWoBau. Dazu gehört auch die Umstellung der Heizungen auf kleine leistungsfähige Systeme, z. B. Blockheizkraftwerke, die quartiersbezogen eingesetzt werden.
6. Energetische Sanierungen und Investitionen in Energieeinsparungen der Unternehmen der Gesundheitsholding (Psychiatrisches Klinikum, Städtisches Klinikum, Kurmittel GmbH (Salü)), sowohl für Gebäude als auch Geräte.
7. Die Erweiterung des Förderprogramms ab 2011: „Energetische Sanierung von Baudenkmalen privater Eigentümer“
8. Private Haushalte und private Unternehmen anregen, selbst Energie zu sparen, mit Unterstützung der Verbraucherzentrale und Klimaleitstelle.
9. Die Klimaleitstelle nutzen, um die Konzepte zur Energieerzeugung und -einsparung zu entwickeln. Sie soll gemeinsam mit anderen AkteurInnen, wie den Solarinitiativen, der Wohnungsbaugesellschaft (LüWoBau), der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer und freien EnergieberaterInnen die lokale Energiewende beschleunigen. Sie bietet den Bürgerinnen und Bürgern kompetente, möglichst kostenfreie Beratung zu Fragen der Verbesserung der Energieeffizienz.
Für den Ausbau der Erneuerbaren Energien wollen wir insbesondere:
10. Die Gründung eines Regionalwerkes für das Stadtgebiet und die Kreisgemeinden. Dazu sollen die jeweiligen Netzbetreiber in das Regionalwerk aufgenommen werden. Das Regionalwerk hat den Zweck, regenerative Energie in der Region (Wind, Photovoltaik, Biogas, Geothermie, Wasserkraft, Blockheizkraftwerke) zu erzeugen. Die erzeugte Energie soll weitgehend in der Region verbraucht werden. Eine Mehrerzeugung kann ins überregionale Netz eingespeist werden. Das erhöht die regionale Wertschöpfung bei garantierter Netzsicherheit.
11. Den Bau einer Großsolaranlage auf dem Gelände der GFA
12. Die Prüfung des Baus einer Biogasanlage durch die GFA. Voraussetzung ist die Möglichkeit der Nutzung der Wärme durch Landwirte in der Nähe.
13. Den Bau kleiner BHKW in den Neubaugebieten.
14. Für Neubaugebiete unter Einbeziehung der Investoren neue Energiefonds aufgelegen.
15. Die Verpachtung von städtischen Dachflächen für Bürgersolaranlagen über eine sogenannte „Dachflächenbörse“.
16. Die Bürgergenossenschaft „Die Zukunftsgenossen“ unterstützen.
17. Das Förderprogramms „Erneuerbare Energien“ für Handwerker fortsetzen.
18. Die Errichtung eines Pumpspeicherwerks am Schiffshebewerk Scharnebeck prüfen.
19. Für die Durchsetzung der Energiewende  wollen wir die Kapazität vorhandener Leitungsnetze voll ausschöpfen. Zur Erreichung des 100%-Ziels aus Erneuerbaren Energien sind die zügige Ergänzung des bestehenden Stromnetzes und der Aufbau dezentraler Energiespeicher unumgänglich. Wo neue Leitungen notwendig sind, sollen Erdkabel auch im Höchstspannungsbereich grundsätzlich Vorrang vor Freileitungen erhalten.

X. Umwelt 

Eine fortschrittliche städtische Umweltpolitik darf sich nicht nur als Reparaturbetrieb verstehen. Vielmehr müssen nicht erwünschte Entwicklungen bereits in Planungs- und Entscheidungsprozessen entsprechend dem Vorsorgeprinzip erkannt und vermieden werden. Klimaschutz als Teil des Umweltschutzes werden wir als Querschnittsaufgabe in der Stadt verankern, daher sollen bei allen Planungen (z.B. bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen) und im gesamten Beschaffungswesen Ökobilanzen erstellt werden.

Natur- und Landschaftsschutz
1. Die Landschaftsplanung werden wir  ökologisch gestalten. Dies gilt für die Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten und die konsequente Überwachung im Natur- und Gewässerschutz.
2. Im Rahmen von Bebauungsplänen schaffen wir  vernetzte Ausgleichsflächen. Wir richten Flächenpools und Ökokonten ein, bündeln Ausgleichsmaßnahmen, wo ein direkter Ausgleich vor Ort nicht möglich ist und setzen die Wasserrahmenrichtlinie konsequent um. Wir setzen uns für Biotopvernetzung und die umfassende Sicherung und Pflege von Flora-Fauna-Habitat-(FFH-) Gebieten ein. Lokale Naturschutzprojekte, wie Acker- oder Gewässerrandstreifenprogramme, finden unsere Unterstützung.
3. Die Qualität von Parks, öffentlichen Grünflächen, Waldgebieten, Ilmenauniederungen und Kleingärten werden wir sichern und das Entwicklungskonzept für den Kurpark weiter umsetzen.
4. Wir wollen Patenschaften für öffentliche Grünanlagen und Kinderspielplätze weiter fördern.
5. Bodenentsiegelungen zur besseren Regenwasserversickerung werden wir  vorantreiben.
6.   Wir werden ein Grüngürtel-Konzept für Lüneburg entwickeln, z.B. zur Sicherung der Naherholungsflächen zwischen Reppenstedt und Lüneburg sowie Adendorf und Lüneburg.
Wasserqualität und Gewässerschutz
7. Wir werden die Ilmenau und ihre Nebenbäche als FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) weiter schützen.
8. Die ausgezeichnete Qualität des Lüneburger Trinkwassers werden wir auch in Zukunft sicherstellen.
9. Durch hohe Qualitätsstandards in der Abwasserbehandlung gewährleisten wir die gute Wasserqualität der Ilmenau.
10. Die bestehenden Wasserschutzgebiete werden wir zusammen mit dem Landkreis sichern.
Abfallbeseitigung
11. Wir wollen das Konzept der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung mit unserer Gesellschaft für Abfallwirtschaft fortführen.
12. Die ökologischen Konzepte zur Verwertung von Restmüll werden wir unterstützen.
13. Die kompetente Abfallberatung im Bürgeramt werden wir sichern.
Nachhaltiger Konsum
14. Wir werden die Qualität und Attraktivität der Wochenmärkte als wichtige regionale Vermarktungsstandorte sichern.
15. Die Verbraucherzentrale mit ihrer Beratungskompetenz werden wir sichern.
16. In städtischen Einrichtungen, wie Kantinen, Kindergärten, Schulen und den Unternehmen der Gesundheitsholding, sollen  ökologische und regionale Produkte angeboten werden.
17. Wir setzen uns dafür ein, dass in Lüneburg geeignete Strategien für den fairen Handel weiter entwickelt und umgesetzt werden.
18. Dort, wo die Hansestadt Lüneburg oder ihre Stiftungen eigene Flächen haben, soll auf den Einsatz gentechnisch manipulierten Saatgutes oder veränderter Pflanzen verzichtet werden.

XI. Kultur     

Kultur bedeutet Lebensqualität. Wir sehen es deswegen als unsere Aufgabe an, die kulturellen Traditionen der Stadt zu pflegen, wie Theater und Museen, aber auch die sehr lebendige, junge Kulturszene zu fördern. Ein besonderes Interesse verdienen darüber hinaus Projekte aus anderen Kulturen. Denn mittlerweile ist die Hansestadt Lüneburg eine internationale Stadt, in der Menschen aus mehr als 120 Nationen leben.
1. Wir wollen die „Kultur Bäckerei“ in  Zusammenarbeit mit den Kulturschaffenden als Kulturzentrum auszubauen.                 
2. Wir wollen Übungsräume für Rockgruppen bereitstellen; das Projekt „1000 Steine“ auf Umsetzbarkeit prüfen.
3. Als weiterer Kulturtreff in der Innenstadt soll eine Etage des Glockenhauses nutzbar gemacht werden. In dem Gebäudekomplex An der Münze 7 wird der Jugendtreff modernisiert. Der Verkauf des Gebäudes ist Bestandteil der Finanzierung Bildungs- und Kulturzentrum Saline (Ratsbeschluss).
4. Den Kulturetat zur Stärkung der freien Kulturförderung werden wir erhöhen.
5. Der städtische Internetauftritt zum Thema Kultur soll verbessert werden. Alle Informationen und Daten (Gruppen, Veranstaltungen pp.) sollen enthalten sein und besser vernetzt werden. Die Arbeiten hierzu sollen nach den Hansetagen 2012 aufgenommen werden.
6. Das Kulturforum „Wienebüttel“ ist zu erhalten.
7. Das Marketing des Theaters ist zu verbessern, auch im Hinblick auf neue Zielgruppen. Die Präsenz des Theaters in der Region zu verstärken.
8. Ein Kulturentwicklungsplan soll in Zusammenarbeit mit der Uni erarbeitet werden.
9. Für die Fachberatung im Kulturausschuss können Vertreterinnen und Vertreter der Kulturschaffenden angehört werden.

 
XII. Mobilität

Die Grundlage für die verkehrspolitische Zielsetzung der Gruppe sind die jeweiligen Wahlprogramme. Danach ist eine zukunftsfähige Mobilität verbunden mit einem geringeren innerstädtischen Verkehrsaufkommen, einer Mobilität der kurzen Wege und geringem Energieverbrauch. Nur so ist Mobilität wirtschaftlich effektiv, damit auch sozial und zugleich umwelt- und klimaschonend.

      Dazu wollen wir:

1. Den Verkehrsentwicklungsplan mit dem Ziel innerstädtischer Verkehrs-beruhigung fortschreiben.
2. Das „Konzept zur Optimierung des Stadtbusverkehrs in Lüneburg“ als Grundlage für die Optimierung des ÖPNV-Angebots nehmen. 
3. Eine bessere Anbindung HH mit dem Metronom anstreben. Sie ist nach gegenwärtigen Kenntnisstand nur bei einer Kapazitätserhöhung des Hamburger Hauptbahnhofes (Bahnsteigverlängerung) möglich. Wir setzen uns für die Einführung einer Combi-Karte (DB und Metronom) und alternativ für eine Zuschlagskarte für ICE ein. Darüber hinaus sollte die Personalgewinnung bei der Metronom-Gesellschaft  durch politischen Druck verbessert werden.
4. Eine Vertragsverlängerung KVG (ab 2013) unter der Voraussetzung der  Übernahme von HVV-, Öko- und Qualitätsstandards anstreben.
5. Die Umsetzung des „Radverkehrskonzept Lüneburg 2015“ fortsetzen. Für Radwegeunterhaltung und -ausbau sollen durchschnittlich fünf Euro pro Einw./p.a. in den Haushalten 2012 bis 2016 veranschlagt werden. Dabei werden die neuesten ERA-Richtlinien für die Radwegeführung angewandt.
6. Weitere Freigaben von Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung unter Sicherheitsaspekten (z.B. Lüner Straße) prüfen.
7. Die Errichtung einer Fahrradtrasse im Kurpark in Nord-Süd-Richtung prüfen.
8. Die Ausweitung von Tempo 30-Zonen unter Beachtung rechtlicher Gesichtspunkte anstreben.
9. Je Schule einen „Schulwegsicherungsplan“ erarbeiten.
10. An den Signalanlagen die Vorrangschaltungen für Radfahrer und Fußgänger  optimieren.
11. Innerstädtisch die Anzahl abgas- und lärmgeminderter Busse vergrößern. 
12. Für optimalen Lärmschutz im Zusammenhang mit dem Schienenverkehr und der Ostumgehung sorgen.
13. Eine Mobilitätszentrale als Info- und Servicepunkt bei der Parkpalette „Am Rathaus“ einrichten.
14. Die Möglichkeit einer Autoverkehrsreduzierung Salzstraße/Neue Sülze prüfen.
15. Die Stelle eines „Nachhaltigkeitsbeauftragten“ im Dez. III schaffen.


XIII. Flugplatz, A 39


1. Die SPD sieht zurzeit keinen dringenden Handlungsbedarf für die Verlängerung des Nutzungsvertrages mit dem Luftsportverein. Der Vertrag läuft bis zum 31.12.2015. Eine Verlängerung steht unter dem Vorbehalt der möglichen Standortaufgabe „Feuerwehrflieger“, der A 39-Planung, des Gewerbeflächenbedarfs und der Standortentscheidung Bundeswehr.
2. Bündnis 90/Die Grünen wollen, dass der Vertrag mit dem Luftsportverein auf jeden Fall nicht verlängert wird.
3. Bündnis 90/Die Grünen lehnen den Bau der A39 wegen der Belastung von Mensch und Umwelt und des unzureichenden Kosten-Nutzen-Verhältnisses ab. Demografische Entwicklungen und wirtschaftsstrukturelle Auswirkungen erfordern künftig andere Mobilitätskonzepte. Bündnis 90/Die Grünen setzen sich für eine Verlagerung auf alternative Verkehrsträger und für eine Ertüchtigung der B 4 ein.
4. Die SPD unterstützt den Bau der A39. Durch die Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur wird eine höhere wirtschaftliche Prosperität in der Region Nordostniedersachsen generiert. Die Stadt und der Landkreis können sich dadurch zum pulsierenden Scharnier zwischen den Wirtschaftszentren Hansestadt Hamburg und Wolfsburg entwickeln. Durch die Deckelung der Autobahn im Bereich Lüneburg- Moorfeld und der geforderten notwendigen Verlängerung kann ein bestmöglicher Lärmschutz im Trassenverlauf erreicht werden.
5. Es wird vereinbart, dass zu den Themen Flugplatz und A 39 unterschiedliches Abstimmungsverhalten möglich ist.

XIV. Personal

1. Personalentscheidungen werden im Einvernehmen getroffen.

2. Es werden drei ehrenamtliche Bürgermeisterinnen/Bürgermeister gewählt. Jeder Gruppenpartner hat einen Vorschlag. Der Vorschlag für die/den dritten Bürgermeister/-in erfolgt im Einvernehmen der Gruppenpartner. 

3. Die SPD stellt die/den Ratsvorsitzende/Ratsvorsitzenden

4. Bauausschuss und Umweltausschuss sollen auf 9 Ratsmitglieder erweitert werden. Ausschüsse mit beschließender Kompetenz werden in der Geschäftsordnung des Rates festgelegt.

       5.  Ausschussvorsitze:
Von den 10 auf die Gruppe entfallenden Vorsitze gehen jeweils 5 an die SPD und 5 an Bündnis 90/Die Grünen.
Die Gruppenvereinbarung gilt für alle Gremien. Wenn ein Gruppenpartner den Vorsitzenden stellt, hat der andere das Vorschlagsrecht für den Stellvertreter. Will ein Partner die/den Vorsitzende/-n nicht stellen, geht das Vorschlagsrecht an den anderen Gruppenpartner.

 

 

 

 

 

Lüneburg, 27. Oktober 2011

 

 

SPD-Ortsverein Lüneburg Ortsverband Bündnis 90/Die Grünen
 
     
                                                            
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Hiltrud Lotze Ariane Mahlke-Voss


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Ulrich Blanck

 

SPD-Fraktion                                          Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Im Rat der Hansestadt Lüneburg          im Rat der Hansestadt Lüneburg

 

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Heiko Dörbaum Andreas Meihsies

 

 

 

 

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